Erweiterter Sachkundenachweis
Infos zum NÖ Hundehaltegesetz
Anmeldeformular
Ausschreibung
Wann: wird noch bekanntgegeben
Wo: Vereinsheim der 1. NÖHS, Oberbergern 43, 3512 Bergern
Der Kurs kommt nur bei genügender Teilnehmerzahl zustande.
Anmeldung bitte nur über das Anmeldeformular.
Das NÖ Hundehaltegesetz regelt die Haltung von Hunden und nennt unter §2 Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential folgende Rassen:
- Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Pitt Bull
- Rottweiler
- Tosa Inu Bandog
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
Die Halter der angeführten Rassen sind verpflichtet einen Sachkundenachweis zu erbringen. Dieser Sachkundenachweis ist in der Verordnung vom 30.06.2010 geregelt und im NÖ Hundehaltegesetz verankert.
Wie komme ich zum Sachkundenachweis?
Um den Sachkundenachweis zu erlangen musst du folgende Rahmenbedingungen erfüllen:
- Teilnahme an der Theorie-Einheit (wird 1 Mal pro Jahr angeboten)
- positive Absolvierung des Tests nach der Theorie-Einheit
- Teilnahme an mindestens 6 Praxis-Stunden in einem unserer Unterordnungskurse (Familienhundekurs, Prüfungskurs oder Fortgeschrittenenkurs)
- positive Beurteilung der Praxis von einem unserer Sachkunde-Trainer (u.a. Leinenführigkeit, Grundübungen, Verhalten Fremden gegenüber,...)